* Die Dienstleistungen im Bereich Finanz- und Lohnbuchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, bzw. die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung incl. der Erstellung der Lohnsteueranmeldung!
(Entsprechend § 6 Nr. 4 StBerG)